Spendenbescheinigung

African Angel e.V. darf allen Spendern und Sponsoren Spendenquittungen ausstellen und macht das auch.

Der Verein African Angel e.V. erhielt am 16.06.2003 vom Finanzamt Düsseldorf-Mitte erstmals die Gemeinnützigkeit bescheinigt (Freistellungsbescheid von der Körperschaftsteuer). Gültig ist jeweils der neueste vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheid.

African Angel e.V. darf allen Spendern und Sponsoren Spendenquittungen ausstellen, damit sie diese Zahlungen steuerlich geltend machen können. Seit dem am 21.09.2007 verabschiedeten Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist die Ausstellung einer Spendenquittung erst bei Beträgen ab 200,- Euro erforderlich. Für Spenden bis zu dieser Höhe ist dem Finanzamt gegenüber die Vorlage des entsprechenden Überweisungsträgers ausreichend.

Wir stellen nach dem jährlichen Buchungslauf Ende Januar/Anfang Februar des Folgejahres automatisch und unabhängig vom Betrag eine Spendenbescheinigung für jeden Spender aus, dessen Name und Anschrift uns bekannt sind.

Daher bitten wir unsere Spender und Spenderinnen bei Überweisungen auch bitte ihren Namen und vollständige Adresse anzugeben.

Bei Fragen schicken Sie bitte eine E-Mail an info@african-angel.de.

Unsere Kinder sind unsere wahren Spendensigel und in ihrem Namen danken wir Ihnen für Ihre Zuwendungen von Herzen!

 

2004: Die erste Anmeldung in der Schule.
2019: Die selben Kinder studieren jetzt in Kiew.
2005: Die Kinder sind in ihrem 1. Jahr in der Grundschule.
2021: 3 von den Kindern links, der 1., der 3. und der 4., studieren jetzt in der Uni in Dakar, Senegal.
Mitglieder im Büro von African Angel …
… beim Eintüten und Verschicken der Spendenquittungen.
Ohne Worte 🙂

African Angel e.V.

Chances for Children

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